Samstag, 22. Februar 2014

Vorzüge eines Wintergartens

Was gibt es Schöneres als ein lichtdurchfluteter Wintergarten?

Jeder, der einen solchen bereits besitzt wird das bestätigen können. Ganz gleich, ob man einen Wintergarten nachträglich anbaut oder bereits in die Neubauplanung mit einbezieht, die bauliche Umsetzung eines solchen Raumes wertet jedes Haus optisch und auch nutzungsfreundlich auf. Schnell entwickelt sich dieser geschützte Freisitz zum Lieblingsort der gesamten Familie.
Berücksicht man bei der Bauplanung einige wesentliche Dinge, dann ist dieser Raum als zusätzliches Zimmer ganzjährig nutzbar.

Beispiel: Wohnwintergarten Sunshine GmbH
Gut isolierte und nach modernem Standard montierte Fensterfronten und Hausanschlußteile bieten selbst in kühleren Monaten die Möglichkeit den Wintergarten zu nutzen. Hat man ausreichend Heizkörper oder sogar eine Fußbodenheizung installiert, dann wird sich dieser Teil des Hauses zu einem gemütlichen Aufenthaltsraum entwickeln. Wo hat man schon die Möglichkeit bei frostigen Temperaturen im "Freien" zu sitzen.

Ganz gleich, ob man sich für ein geschlossenes Dach oder eines aus Glas entscheidet, die Beschattungsmöglichkeit in den Sommermonaten muss zwingend mitbedacht werden. Stehen keine Bäume mit ausreichend Blattwerk zur Beschattung zur Verfügung, dann bieten sich Markisen oder Rolläden an, damit ein angenehmes Klima auch während der Sommermonate im Wintergarten herrscht. Außenbeschattung ist hierbei effektiver als die Beschattung im Innenraum, da die Wärme erst gar nicht die Fensterfronten aufheizen kann und nach innen geleitet wird. Die Möglichkeit einer Querlüftung sollte bedacht werden, um kurzfristige Stauwärme schnellstmöglich zu vertreiben.
Schließt sich der Wintergarten direkt und bodengleich an den Garten an, lassen große Schiebe- oder Falttüren den Raum ganz schnell zu einer überdachten Terrasse werden. Eine stimmige Beleuchtung rundet die Sache ab. Jetzt fehlt nur noch die passende Möbilierung und die Wohlfühloase ist perfekt.

Mittwoch, 19. Februar 2014

Enev2014 - wichtige Änderungen für Wintergartenbesitzer

Die Energiesparverordnung, kurz EnEV, wurde zum Schutz der natürlichen Ressourcen unseres Planeten im Herbst 2009 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung definiert rechtsverbindlich die energetischen Anforderungen an sämtliche Neubauten und die energetische Qualität aller Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Anfang Mai 2014 tritt nun die überarbeitete Version der Verordnung in Kraft, die sich dann auch auf den Neubau von Wintergärten bezieht.

Ausnahmen

Ausgeschlossen von den Anforderungen der Novelle der Energiesparverordnung sind jedoch sämtliche Wintergärten, die nicht mindestens 4 Monate im Kalenderjahr als Wohnraum genutzt werden, wenn sie nicht im Rahmen ihrer Nutzung auf mindestens 12 Grad Celsius beheizt werden, um beispielsweise empfindlichen Pflanzen auf diese Weise ein unbeschadetes Überwintern zu ermöglichen und sofern sie nicht mindestens eine Nutzfläche von 15 Quadratmetern aufweisen.

U-Werte

Die Novelle verpflichtet Wintergartenbesitzer ab 1. Mai 2014 außerdem zur Einhaltung bestimmter sogenannter U-Werte. Der U-Wert oder Wärmedurchgangskoeffizient gibt dabei an, wie viel Wärme das Glas des Wintergartens von innen nach außen passieren kann. Bei Wintergärten darf der U-Wert ab 1. Mai 2014 daher 2,00 W/(qm K) nicht mehr überschreiten. Im Falle von Sonderverglasungen eines Wintergartens liegt der Grenzwert für U ab dem 1. Mai 2014 bereits bei 1,60 W/(qm K). Zu beachten ist dabei, dass die angegebenen U-Werte nicht nur für die Verglasungen, sondern für die gesamte Konstruktion eines Wintergartens gelten. Dies betrifft auch Randverbund und Profilkonstruktion. Professionell arbeitende Wintergartenfachbetriebe orientieren sich bei der Bauausführung daher längst an U-Werten von maximal 1,1 W/(qm K).

Primärenergiebedarf

Sofern der Wintergarten dabei jedoch Bestandteil der beheizten Gebäudehülle eines Neubaus ist oder über mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche verfügt, so verlangt die Novelle der Energiesparverordnung ab 1. Mai 2014 vom Besitzer den Nachweis des Primärenergiebedarfs des Wintergartens nach DIN EN 832, DIN EN 4108 und DIN V 18599. Verstöße gegen die Energiesparverordnung gelten bei Wintergartenbesitzern als Ordnungswidrigkeit.

Mehr zum Thema Wintergarten und Technik unter: http://www.sunshine.de/technik/aluminium-schweisstechnik.html