Montag, 29. Oktober 2012

Kaltwintergarten richtig nutzen

Einen Wintergarten kennen viele und haben auch viele zu Hause, aber mit dem Begriff Kaltwintergarten können nur die wenigsten etwas anfangen. Ein Kaltwintergarten ist zum Unterschied zum Wintergarten nicht beheizt. Da dieser Hausanbau also kalt bleibt wird er als Kaltwintergarten bezeichnet. Gebaut werden diese meist auf einem bestehenden Fundament, etwa einer bisherigen Terrasse. In der Regel ist dieses Fundament nicht wärmegedämmt und deshalb nur für derartige Wintergärten geeignet. Für einen beheizten Wintergarten wäre dieses Fundament besonders effektiv.

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Potsdam: Schloss Sanccouci
Bild: Wintergarten-Ratgeber.AT

Natürliche Belüftung eines Wintergartens

Eine Belüftung für den Wintergarten bringt ein angenehmes Raumklima mit sich. Für die Belüftung gibt es zwei Systemmöglichkeiten: die thermische und motorische Lüftung, wobei hier das erstgenannte vorstgestellt wird.

  • Die thermische, auch natürliche Lüftung genannt, beruht auf dem Prinzip des physikalischen Gesetzes. Es handelt sich hierbei um eine einfache Lösung, bei der die erwärmte Luft im Wintergarten nach oben steigt, wobei hier, zwischen den Außenwänden von Gebäuden, Luftdruckunterschiede erzeugt werden, die eine Querlüftung durch das Öffnen der Seitenfenster möglich machen.
  • Das Dach oder ein Seitenfenster, welches sich weiter oben befindet, führt diese Luft nach draußen. Im unteren Bereich wird währenddessen durch Öffnungen frische Luft in den Raum gelassen. Diese Luftzufuhr und Abluft kann über besondere Lüftungsklappen geschehen oder aber auch über bereits vorhandene Fenster, Türen oder Dachfenster.
  • Auf dem Markt werden zahlreiche Systeme angeboten, wie beispielsweise Lüftungssysteme, die mit unkomplizierten Mitteln auf eine Erhitzung im Innenraum direkt reagieren.
  • Um die Nutzungsfläche für eine thermische Lüftung für den eigenen Wintergarten zu berechnen, gilt folgende Regel: 10 Prozent einer gesamten verglasten Fläche muss zu öffnen sein. Davon dienen 2/3 für die Abluft im oberen Bereich und 1/3 für die Zuluft im unteren, senkrechten Bereich.

Freitag, 19. Oktober 2012

Möglichkeiten. um die Wintersonne in Wintergärten sinnvoll zu nutzen

Wintergärten sind eine vielfach gern genutzte Möglichkeit, den Grundriss des eigenen Hauses zu erweitern. Ein nach allen Seiten hin verglaster Anbau vor der Tür bietet zum Beispiel trotz herbstlicher Unwetter bis hin zu winterlicher Kälte die Möglichkeit, draußen im Freien zu sitzen oder einen Garten zu pflegen. Doch ist es wichtig, sich vor dem Bau eines solchen Wintergartens genau zu überlegen, wie man ihn hinsichtlich des zumeist schwächeren Lichts der Wintersonne nutzen will. Einige Beispiele können dies verdeutlichen und die Kreativität wecken.

Balkonverglasung

Auf dem Balkon sitzen und das schöne Wetter geniessen, das ist wunderbar, aber was ist, wenn die Sonne nicht scheint und es nur regnet, dann ist der Balkon nicht nutzbar, schade.

Wie wäre es, wenn der Balkon zum Wintergarten umfunktioniert wird, so kann er bei jedem Wetter genutzt werden. Wird der Balkon nachträglich verglast, dann ist es nicht nur noch ein einfacher Balkon sondern ein Wintergarten. Bevor die Arbeiten beginnen, muss man einiges beachten. Ein Mieter muss die für ihn zuständige Wohnungsgesellschaft fragen, ob er den Balkon verglasen darf, das geht nicht ohne Genehmigung. Die Wohnungsgesellschaften sind an Modernisierung interessiert. Oft erneuern sie die gesamten Balkonanlagen und mit diesen Arbeiten können die Mieter oftmals die Balkons verglasen lassen. Die Verglasungen werden aber auf eigene Kosten durchgeführt, die Kosten für diese Arbeiten werden nicht von den Wohnungsgesellschaften übernommen.

Balkonverglasung

Auf dem Balkon sitzen und das schöne Wetter geniessen, das ist wunderbar, aber was ist, wenn die Sonne nicht scheint und es nur regnet, dann ist der Balkon nicht nutzbar, schade.

Wie wäre es, wenn der Balkon zum Wintergarten umfunktioniert wird, so kann er bei jedem Wetter genutzt werden. Wird der Balkon nachträglich verglast, dann ist es nicht nur noch ein einfacher Balkon sondern ein Wintergarten. Bevor die Arbeiten beginnen, muss man einiges beachten. Ein Mieter muss die für ihn zuständige Wohnungsgesellschaft fragen, ob er den Balkon verglasen darf, das geht nicht ohne Genehmigung. Die Wohnungsgesellschaften sind an Modernisierung interessiert. Oft erneuern sie die gesamten Balkonanlagen und mit diesen Arbeiten können die Mieter oftmals die Balkons verglasen lassen. Die Verglasungen werden aber auf eigene Kosten durchgeführt, die Kosten für diese Arbeiten werden nicht von den Wohnungsgesellschaften übernommen.