Mittwoch, 18. Juli 2012

Genehmigungen für einen Wintergarten

Sie haben sich entschlossen einen Wintergarten anzubauen und sich damit ein Stück zusätzliche Lebensqualität in Ihr Haus zu holen? Herzlichen Glückwunsch!

Damit Sie von Anfang an Freude an Ihrem Wintergarten haben, beachten Sie bitte vor dem Umbau ein paar Vorschriften und Regelungen.

Sofern Ihr Haus nahe dem Nachbargrundstück liegt, sollte, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, ein schriftliches Einverständnis der Nachbarn vorhanden sein. In der Regel ist ein Mindestabstand von 4 Metern zum benachbartem Grundstück einzuhalten.

Bevor sie mit der Planung und dem Bau beginnen, informieren Sie sich bitte beim örtlichen Bauamt, was zu beachten und zu beantragen ist. Dort erhalten Sie Auskünfte über weiteres Vorgehen und allgemeine Vorschriften. Diese können in den einzelnen Bundesländern abweichend sein.
Je nach Region sind verschiedene Unterlagen notwendig. Da es sich um eine bauliche Veränderung an Ihrem Haus handelt, werden Sie sehr wahrscheinlich eine Baugenehmigung beantragen müssen. Das hängt unter anderem von der geplanten Grösse und Ausführung ab.
Frei stehende Gewächshäuser dürfen in den meisten Fällen ohne spezielle Genehmigung erstellt werden.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen grossen Balkon in einen Wintergarten

umwandeln möchten. Selbstverständlich muss, wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, der Vermieter sein Einverständnis geben. In Ihrem Eigenheim sollte es keine Probleme geben. Sicherheit gibt auch in diesem Fall das Bauamt.

In allen Fällen gilt, dass die bauliche Veränderung zur vorhandenen Architektur passen muss und nicht angesetzt aussehen darf.

Wenn alles beachtet und die entsprechenden Genehmigungen eingeholt wurden, steht Ihrem Bauvorhaben nichts mehr im Wege und Sie können schon bald ein Stück Natur in Ihrem Zuhause geniessen.

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